Statuten
Artikel 1 / Name und Sitz
Unter dem Namen proMADAGASCAR besteht ein Verein im Sinn von Art. 60 ff ZGB der sich als Dachorganisation für die Belange seiner Mitglieder einsetzt.
proMADAGASCAR ist Rechtsnachfolger des am 19. April 1979 gegründeten Vereins „Gesellschaft Schweiz-Madagaskar“ und tritt in sämtliche Rechte und Pflichten dieses Vereins ein.
proMADAGASCAR ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
Den Sitz des Vereins bestimmt die Mitgliederversammlung.
Der Verein verfolgt weder einen Erwerbszweck noch einen Gewinnzweck.
Artikel 2 / Zweck
proMADAGASCAR fördert die Entwicklungszusammenarbeit sowie die kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Madagaskar. Zur Erreichung dieses Ziels kommen insbesondere folgende Massnahmen in Betracht:
- Die Veranstaltung von Mitgliedertreffen zum Erfahrungsaustausch
- Die Pflege von Kontakten zu Behörden in Madagaskar und der Schweiz
- Die Vermittlung von Kontakten zwischen den Mitgliedern als auch zu Behörden
- Die Promotion der Kultur und der Produkte Madagaskars in der Schweiz
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